SFDR
Nachhaltigkeitsbezogene Angaben[1] für fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG
Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte gem. EU 2019/2088
Veröffentlicht zum 21. März 2021
ZUSAMMENFASSUNG
Der Fonds ist ein „Finanzprodukt“ im Sinne von Art. 2 SFDR und gemäß Art. 9 SFDR.
Für den Fonds wurde keine Referenzbenchmark festgelegt.
Der Fonds „fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG“ investiert in erster Linie in Sozialunternehmen, die gesellschaftliche Herausforderungen adressieren und dabei ihre finanzielle Eigenständigkeit bewahren. Der Fonds setzt auf nachhaltige Investitionen, wobei 90 % auf soziale Ziele wie die Schaffung von Arbeitsplätzen und soziale Eingliederung und 10 % auf ökologische Ziele wie die Reduzierung von CO2-Emissionen ausgerichtet sind. Die Investitionen orientieren sich an der „Nachhaltigen Veranlagungsrichtlinie“ von fair-finance, wobei strenge Ausschlusskriterien angewandt werden und der Schwerpunkt auf der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) liegt. Der Monitoring Prozess umfasst vierteljährliche Bewertungen, Wirkungsmessungen auf der Grundlage der Social Impact Performance Methodology und eine kontinuierliche Datenerhebung direkt bei den Portfoliounternehmen. Trotz geringfügiger Datenbeschränkungen gewährleisten die Prozesse des Fonds die zuverlässige Erreichung seiner Nachhaltigkeitsziele. Die Investitionen des Fonds zielen darauf ab, messbare soziale und ökologische Ergebnisse zu erzielen und die für das jeweilige Jahr festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen.
KEINE ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNG DES NACHHALTIGEN ANLAGEZIELS
Die Investitionen der „fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG“ beeinträchtigen keines der nachhaltigen Anlageziele. Dies wird dadurch sichergestellt, dass bereits in der Due-Diligence-Phase des Investmentprozesses die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, im Folgenden PAI) berücksichtigt werden. Die PAI der Portfoliounternehmen des Fonds werden bei der Erstellung einer Wirkungsanalyse/eines Berichts und regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung überprüft.
Der Fonds führt alle PAI in Tabelle 1 des technischen Regulierungsstandards (EU) 2022/1288 (RTS) zu SFDR auf. Der Fonds stützt sich bei seiner Investitionsprüfung und -auswahl insbesondere auch auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Der PAI-Bericht kann auch auf der Website des Fonds eingesehen werden.
NACHHALTIGES INVESTITIONSZIEL DES FINANZPRODUKTS
Der Fonds „fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG“ hat ein klares nachhaltiges Investitionsziel: die Bereitstellung von Kapital und strategischer Unterstützung für soziale Unternehmen, die einen positiven sozialen und ökologischen Wandel bewirken. Der Fonds arbeitet nach einer Theory of Change, die den Schwerpunkt auf die Bereitstellung von Risikokapital für Unternehmen in der Früh- und Wachstumsphase legt, die nur begrenzt Zugang zu externer Finanzierung haben. Dieses Kapital wird direkt für Betriebs- und Investitionsausgaben verwendet, die das Erreichen der sozialen Missionen der Unternehmen unterstützen. Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für diese Unternehmen zielt der Fonds darauf ab, „Additionality“ zu schaffen und dadurch den Markt für Impact Investing in Österreich zu katalysieren und weitere Investitionen in sozial und ökologisch wirksame Unternehmen zu fördern.
ANLAGESTRATEGIE
Die Anlagestrategie konzentriert sich auf die Finanzierung von Sozialunternehmen, die innovative und skalierbare Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen anbieten. Diese Unternehmen sind so konzipiert, dass sie sich finanziell selbst tragen und gleichzeitig einen erheblichen sozialen oder ökologischen Nutzen erbringen. Der Fonds stellt nicht nur Kapital zur Verfügung, sondern bietet auch Beratung, Unterstützung und Fachwissen, um diese sozialen Unternehmen zu fördern und zu vergrößern.
Es wird ein methodisch umfassender Ansatz abgebildet und eine nachhaltige Bewertung gemäß der geltenden „Nachhaltige Veranlagungsrichtlinie“ der fair-finance Vorsorgekasse AG vorgenommen.
Die „Nachhaltige Veranlagungsrichtlinie“ integriert Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in ihren spezifischen Investitionsprozess.
Investiert wird in Start-up- und Wachstumsunternehmen, vornehmlich in der DACH-Region, die ihr Konzept bereits unter Beweis gestellt (Proof-of-Concept) und einen ersten Markteintritt mit ersten Umsätzen erreicht haben. Bevor eine Investition getätigt wird, müssen die Unternehmen einen strukturierten Due-Diligence-Prozess durchlaufen, der auch die Präsentation ihres Wirkungsmodells vor dem unabhängigen Impact-Beirat des Fonds umfasst. Eine Investition wird nur dann in Betracht gezogen, wenn dieser Beirat eine positive Entscheidung trifft. Der aktive Managementansatz des Fonds stellt sicher, dass die Unternehmen, in die investiert wird, konsequent auf ihre Wirkungsziele hinarbeiten und zeigen, dass soziale und ökologische Auswirkungen in profitable Geschäftsmodelle integriert werden können.
AUFTEILUNG DER INVESTITIONEN
100 % der Investitionen des Fonds stehen im Einklang mit seinen Nachhaltigkeitszielen. Etwa 90 % konzentrieren sich auf soziale Ziele, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen für benachteiligte Gruppen und die Unterstützung von Unternehmen, die innovative Lösungen für soziale Probleme entwickeln. Die verbleibenden 10 % werden für ökologische Ziele verwendet, darunter Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen oder umweltfreundliche Technologien. Das diversifizierte Portfolio des Fonds ermöglicht es den Anlegern, das Risiko auf verschiedene Branchen und Entwicklungsphasen zu verteilen und gleichzeitig sicherzustellen, dass jede Investition zu positiven sozialen und ökologischen Ergebnissen beiträgt.
ÜBERWACHUNG DES NACHHALTIGEN INVESTITIONSZIELS
Die Überwachung des nachhaltigen Anlageziels innerhalb des Fonds „fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG“ ist ein systematischer und laufender Prozess, der sicherstellen soll, dass jedes Portfoliounternehmen auf dem richtigen Weg ist, seine Wirkungsziele zu erreichen. Jedes Portfoliounternehmen ist verpflichtet, eine Theory of Change zu entwickeln und regelmäßig zu aktualisieren, die als Grundlage für das Verständnis dafür dient, wie ihre Aktivitäten zu den gewünschten gesellschaftlichen Veränderungen führen. Diese Theory of Change beschreibt die langfristigen Ziele der sozialen Mission des Unternehmens, die notwendigen Bedingungen für das Erreichen dieser Ziele und die logische Abfolge von Schritten, die die Aktivitäten mit den Ergebnissen verbinden.
Um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden, werden jährlich spezifische Wirkungskennzahlen ermittelt, darunter die Anzahl der erreichten Menschen, der geschaffenen Arbeitsplätze und der reduzierten CO2-Emissionen. Diese Kennzahlen sind entscheidend für die Bewertung der Gesamtwirkung des Fonds auf Portfolioebene. Darüber hinaus wird die Leistung im Bereich der sozialen Auswirkungen kontinuierlich bewertet und auf der Grundlage der Ergebnisse angepasst, um sicherzustellen, dass die Investitionen des Fonds während des gesamten Lebenszyklus der Investitionen mit den nachhaltigen Zielen des Fonds in Einklang stehen.
METHODEN
Die Methoden, mit denen die Erreichung der nachhaltigen Investitionsziele gemessen wird, basieren auf der Social Impact Performance Measurement Methodology (entwickelt vom Europäischen Investitionsfonds). Diese Methodik stellt sicher, dass jedes Portfoliounternehmen über spezifische soziale Leistungsindikatoren (Social KPIs) verfügt, die in Zusammenarbeit mit dem Fondsmanager, während der Due-Diligence-Phase entwickelt werden. Die KPIs sind so konzipiert, dass sie eine Reihe von Ergebnissen erfassen, darunter unmittelbare Ergebnisse, Zwischenergebnisse und langfristige Auswirkungen.
Der Prozess der Festlegung dieser KPIs umfasst folgende Schritte:
Definition der sozialen KPIs: Für jede Investition werden ein bis fünf soziale KPIs definiert, die das Ziel widerspiegeln, die soziale Wirkung zu verbessern. Diese KPIs werden mit spezifischen Messmethoden klar definiert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Festlegung von Zielen: Für jeden sozialen KPI werden quantifizierbare Ziele festgelegt, die die kumulativen oder durchschnittlichen Auswirkungen über die Lebensdauer der Investition darstellen. Außerdem werden für jedes Jahr der Fondslaufzeit Unterziele festgelegt.
Validierung: Die vorgeschlagenen KPIs und Ziele werden von der Fondsmanagement validiert, um sicherzustellen, dass sie realistisch sind und mit dem Entwicklungspfad des Unternehmens übereinstimmen.
Dieser Ansatz orientiert sich an etablierten Rahmenwerken wie den SDG Impact Standards und dem Impact Management Project und gewährleistet so Konsistenz und Zuverlässigkeit bei der Messung der sozialen Auswirkungen.
DATENQUELLEN UND VERARBEITUNG
Die Datenerfassung ist eine entscheidende Komponente des (Wirkungs-)Managementprozesses. Jedes Portfoliounternehmen erhebt kontinuierlich Daten zu den von ihm definierten sozialen KPIs, PAIs und finanziellen KPIs und meldet diese Daten monatlich, in einigen Fällen mindestens jährlich, an das Fondsmanagement. Die Daten werden vom Fondsmanagement validiert, um die Genauigkeit und Übereinstimmung mit den vordefinierten Zielen sicherzustellen.
Die validierten Daten werden dann in einer zentralen Datenbank konsolidiert und für den jährlichen Impact Report verwendet. Diese Datenbank ermöglicht es dem Fondsmanagement, die Leistung jeder Investition systematisch zu verfolgen und zu analysieren und sicherzustellen, dass alle sozialen und ökologischen Auswirkungen genau dokumentiert und berichtet werden.
BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER METHODEN UND DATEN
Die vom Fonds verwendeten Methoden und Datenquellen sind zwar solide, doch gibt es inhärente Grenzen. Dazu gehört die Möglichkeit von Diskrepanzen bei der Datenerhebung aufgrund von Unterschieden in den Berichterstattungsstandards der einzelnen Portfoliounternehmen oder von Verzögerungen bei der Datenübermittlung. Darüber hinaus kann die sich entwickelnde Art der Messung sozialer Auswirkungen zu Problemen bei der Aufrechterhaltung der Konsistenz zwischen den Berichtszeiträumen führen.
Um diese Risiken zu mindern, hat der Fonds strenge Validierungsprozesse eingeführt und arbeitet eng mit den Portfoliounternehmen zusammen, um sicherzustellen, dass die Daten korrekt und umfassend sind. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der KPIs und Ziele tragen dazu bei, aufkommende Herausforderungen zu bewältigen und sicherzustellen, dass der Messprozess relevant und effektiv bleibt.
Alle Daten können unvollständig, ungenau oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Das Risiko unzureichender Daten wird durch die Anwendung interner Prozesse und die auf deren Grundlage durchgeführten Analysen gesteuert.
SORGFALTSPFLICHT
Die Due Diligence für Investitionen des Fonds „fair-finance SEVECA 1 GmbH & Co KG“ ist ein gründlicher und iterativer Prozess, der sicherstellt, dass alle potenziellen Investitionen mit den nachhaltigen Anlagezielen des Fonds übereinstimmen. Der Due-Diligence-Prozess orientiert sich an den folgenden Kriterien, die für die Beurteilung der Eignung einer Investition entscheidend sind:
Innovatives Geschäftsmodell: Das Geschäftsmodell muss innovativ sein, d. h. das Unternehmen muss eine gesellschaftliche Herausforderung auf eine neue Art und Weise lösen oder eine neuartige Kombination aus bestehenden Lösungen entwickeln.
Soziales Unternehmertum: Bei den Gründern muss es sich um Unternehmer handeln, die gesellschaftliches Engagement mit unternehmerischer Tatkraft verbinden.
Messbare Auswirkungen: Die Auswirkungen auf die Gesellschaft und/oder die Umwelt müssen messbar und nachweisbar sein.
Skalierbarkeit und Wachstum: Das Unternehmen muss ein regionales oder (inter-)nationales Wachstum anstreben und gleichzeitig seine Wirkung erhöhen.
Technische und wirtschaftliche Analyse: Bewertung, ob die Unternehmen sowohl die finanziellen, technischen, ökonomischen als auch die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen.
Rechtliche Prüfung: Sicherstellung, dass alle Investitionen den rechtlichen Standards entsprechen, insbesondere in Bezug auf die ökologische und soziale Governance.
Proof of Concept: Das Unternehmen muss einen „Proof-of-Concept“ erbringen, bereits auf dem Markt sein und in der Regel bestehende Einnahmeströme nachweisen.
Diese Kriterien werden im Rahmen einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung bewertet, bei der die Auswirkungen, die wirtschaftlichen, marktbezogenen, finanziellen, rechtlichen, technischen, verwaltungstechnischen und ESG-Bewertungen berücksichtigt werden. Für bestimmte Bereiche können externe Experten hinzugezogen werden, um zusätzliche Erkenntnisse zu gewinnen. Eine wichtige Komponente dieses Prozesses ist die Anforderung, dass das Unternehmen sein Wirkungsmodell dem unabhängigen Impact-Beirat des Fonds vorstellt. Eine Investition wird nur dann in Betracht gezogen, wenn dieser Beirat eine positive Entscheidung trifft.
(Die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung werden dann vom Investment Committee als Grundlage für Investitionsentscheidungen herangezogen).
MITWIRKUNGSPOLITIK
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Portfoliounternehmen bei der Erreichung des nachhaltigen Anlageziels zu unterstützen. Wird eine Investition erfolgreich realisiert, werden die angestrebte Wirkung, deren Messung und Steuerung in dem Beteiligungsvertrag verankert. Die Portfoliounternehmen sind verpflichtet, die für die Wirkungsanalyse erforderlichen Informationen und ESG-Daten monatlich an den Fonds zu melden. Durch seine Rolle als Gesellschafter, in einigen Fällen durch einen Sitz im Beirat, stellt der Fonds auch sicher, dass der soziale Zweck des Portfoliounternehmens nicht ohne die Zustimmung des Fonds geändert werden kann, um ein „Mission Drift“ zu verhindern.
ERREICHUNG DES NACHHALTIGEN INVESTITIONSZIELS
Der Vergleich der berichteten Wirkungskennzahlen mit den geplanten Zielwerten führt zu einer Zielerreichung pro Investition. Durch Aggregation der Zielerreichung aller Investitionen wird in einem weiteren Schritt auf Fondsebene die Wirkungszielerreichung des Gesamtportfolios ermittelt. Diese Kennzahlen werden laufend, aber mindestens einmal jährlich berechnet und im jährlichen Impact Report des Fonds veröffentlicht.
sustainability-ralated disclosures
[1] Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU) 2019/2088) in Verbindung mit den Artikeln 37 bis 49 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (Technische Regulierungsstandards zur Ergänzung der SFDR)